Kurz gebloggt: Nach Klage darf junger Hesse die Regelschule besuchen

Ein jugendlicher unter Bedingungen von Trisomie 21 sollte vom Land Hessen aus Kostengründen am Besuch einer integrativen Regelschule gehindert und zum Besuch einer Sonderschule gezwungen werden.

Die Klage gegen diese Praxis war nun erfolgreich:

Klage erfolgreich: Befreiung aus der Sonderschule – taz.de.

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