Kühlaggregat für das Gehirn?

Eine vierköpfige Gruppe japanischer Wissenschaftler hat bei der WIPO einen Patentantrag für einen “brain-cooling apparatus to be buried in skull” (zu deutsch in etwa: Kühlungsapparatur, die in den Schädel eingepflanzt werden soll) eingereicht.

Das Problem, dass mit dieser Erfindung gelöst werden soll, stellt sich im “Abstract” des Antrages sinngemäß etwa folgendermaßen dar: Bei aussergewöhnlichen Erregungszuständen zerebraler Nervenzellen ( z.B. bei einem epileptischen Anfall) steigt die Temperatur der betroffenen Hirnregion an.
Die beschriebene Apparatur, soll nun das betreffende Areal kühlen. Die Apparatur besteht aus einem Kühler (in Form einer Metallplatte oder eines Drahtes), der in den Schädel eingepflanzt wird, einem Wärmerohr sowie einem Radiator. Das eine Ende des Wärmerohrs wird mit dem Kühler verbunden, das andere mit dem Radiator, der offenbar an der Schädeloberfläche befestigt werden soll.

Welche Wirkung sich die vier Antragssteller von dieser Kühlung versprechen, ist dem Abstract leider nicht zu entnehmen. Der vollständige Patentantrag selbst, mit den einzelnen Claims liegt leider nur auf japanisch vor, dass ich nicht beherrsche. Die Vermutung liegt jedoch nahe, dass

die Idee dahinter letztlich eine Anwendung der RGT-Regel auf die Reaktivität von Neuronen ist. Diese Faustregel würde, auf Neuronen angewendet, in etwa lauten: Je wärmer eine Hirnregion ist, desto eher werden die Neuronen in dieser Region feuern.

Folgt man dieser Annahme, wäre ein epileptischer Anfall immer ein selbstverstärkender Regelkreis (erhöhte Neuronenaktivität => erhöhte Temperatur => erhöhte Neuronenaktivität). Eine Kühlung der betreffenden Hirnregion müsste sich folglich hemmend auf Heftigkeit und Dauer des Anfalles auswirken. Ich vermute also, dass die Antragsteller sich ihre Erfindung als Teil einer Anwendung gegen fokale Epilepsie vorstellen.

Wirklich schade, dass ich den vollen Wortlaut des Patentantrages nicht lesen kann. Insbesondere fände ich interessant, ob die Antragssteller auch den neurochirurgischen Eingriff in ihren Claims näher beschreiben. Ich gehe beispielsweise nicht davon aus, dass bei fokaler Epilepsie ein neurochirurgischer Eingriff zum Zwecke einer Implantation in ausgerechnet der Herdregion so ohne weiteres sorgenfrei vorgenommen werden kann.

Auch weitere Fragen bleiben für mich zunächst unbeantwortet. Z.B. ob der Temperaturaustausch Gehirn <-> Umwelt nicht auch unerwartete Nebenwirkungen hat. Es kann natürlich sein, dass die gesamte zu patentierende Idee noch weit von solchen Überlegungen entfernt ist. Allerdings lässt eine der Grafiken, die sich im Patentantrag finden, vermuten, dass das Verfahren an Ratten bereits versucht wurde.

Falls jemand das liest, der des Japanischen mächtig ist, wäre ich für eine Übersetzung des Patentantrages sehr dankbar (eine grobe Arbeitsübersetzung würde es völlig tun…).

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