Wie behindernde Bedingungen entstehen

Ein schönes Beispiel dafür, wie behindernde Bedingungen entstehen, liefert uns die Bundesregierung: den ePass 2. Wem der Begriff so gar nichts sagt, der kann sich diese Video-Botschaft von Wolfgang Schäuble anschauen.

Wolfgang Schäuble und die Fingerabdrücke

Es geht um die elektronisch gespeicherten Fingerabdrücke. Herr Schäuble erklärt worum es geht:

„Der Vorteil von Fingerabdrücken ist, dass sie so einzigartig sind wie der Mensch selbst und dass sie maschinell geprüft werden können. Bei der Beantragung des Passes müssen die beiden Zeigefinger nur ganz kurz auf einen elektronischen Scanner gelegt werden, um die Fingerabdrücke zu erfassen. Bei einer biometrieunterstützten Kontrolle – z.B. am Flughafen – geht es ähnlich schnell: der vor Ort aufgenommene Fingerabdruck kann mit dem Abdruck im Chip verglichen werden.“

Mal von allen politischen Bedenken (insbesondere gegenüber der Glaubwürdigkeit der Behauptung, die gespeicherten biometrischen Daten würden nach der Speicherung auf dem Chip gelöscht und nicht an zentraler Stelle gespeichert) abgesehen, sind soziale Bedenken bei der Einführung des elektronischen Passes der zweiten Generation.

Die Aussage von Herrn Schäuble, dass Fingerabdrücke „maschinell geprüft werden können“ ist nämlich nicht für alle Menschen korrekt. Der CCC Deutschland wies in einem Beitrag vom 16. Oktober darauf hin, „dass weit über 10% der Senioren damit rechnen müssen, keine erfassbaren Fingerabdrücke zu haben. […] Neben den Senioren werden auch intensiv mit den Händen arbeitende Menschen mit derartigen Benachteiligungen zu kämpfen haben.“ Dazu kommen noch Menschen, die mit Hautkrankheiten oder allergischen Reaktionen zu kämpfen haben, und deren Fingerabdruck je nach akuter Situation der Haut auf den Fingerkuppen schwankt. Von Menschen, denen es schlicht und einfach an Händen fehlt, einmal ganz zu schweigen.

Diese Menschen erwartet, um es mit den Worten des CCC auszudrücken, „unweigerlich eine Diskriminierung durch verschärfte Kontrollen und lange Wartezeiten.“

Hier wird also eine biologische Abweichung von der Mehrheit in soziale Benachteiligung verwandelt.

Wer diesen letzten Gedanken nicht so ganz nachvollziehen konnte, dem lege ich die Lektüre des zweiten Kapitels meiner Diplomarbeit ans Herz. Und die gibt es hier.

P.S.: Auf die Videobotschaft Herrn Schäubles wurde ich übrigens durch netzpolitik.org aufmerksam.

Kühlaggregat für das Gehirn?

Eine vierköpfige Gruppe japanischer Wissenschaftler hat bei der WIPO einen Patentantrag für einen „brain-cooling apparatus to be buried in skull“ (zu deutsch in etwa: Kühlungsapparatur, die in den Schädel eingepflanzt werden soll) eingereicht.

Das Problem, dass mit dieser Erfindung gelöst werden soll, stellt sich im „Abstract“ des Antrages sinngemäß etwa folgendermaßen dar: Bei aussergewöhnlichen Erregungszuständen zerebraler Nervenzellen ( z.B. bei einem epileptischen Anfall) steigt die Temperatur der betroffenen Hirnregion an.
Die beschriebene Apparatur, soll nun das betreffende Areal kühlen. Die Apparatur besteht aus einem Kühler (in Form einer Metallplatte oder eines Drahtes), der in den Schädel eingepflanzt wird, einem Wärmerohr sowie einem Radiator. Das eine Ende des Wärmerohrs wird mit dem Kühler verbunden, das andere mit dem Radiator, der offenbar an der Schädeloberfläche befestigt werden soll.

Welche Wirkung sich die vier Antragssteller von dieser Kühlung versprechen, ist dem Abstract leider nicht zu entnehmen. Der vollständige Patentantrag selbst, mit den einzelnen Claims liegt leider nur auf japanisch vor, dass ich nicht beherrsche. Die Vermutung liegt jedoch nahe, dass Weiterlesen