Google = Pirate Bay?

Über Slashdot bin ich auf einen interessanten Artikel bei Forbes aufmerksam geworden. Hier wird diskutiert, was eigentlich der Unterschied ist zwischen der “Urheberrechtsverletzung” (<- Dieses Wort setze ich in 99% der Kontexte in Anführungszeichen) die durch die Dienstleistung von Pirate Bay möglich wurde und der Möglichkeiten, die durch die Leistungen von Google entstehen.

  • Die Argumentation mit der Pirate Bay beschuldigt wird ist, dass sie ihren Usern ermöglichen, urheberrechtlich geschütztes Material zu finden und dann von anderen Quellen herunterzuladen.
  • Das selbe tut Google auch.

In dem Artikel diskutiert der Autor vor allem die Tatsache, dass man über Google ebenso Torrents finden kann wie über Pirate Bay, Isohunt oder andere Dienste.

Warum also ist das was Pirate Bay tut illegal, während das was Google tut legal ist?

Das wesentliche Argument, das bei der Beantwortung dieser Frage fällt, ist die Annahme, dass die Anzahl der legalen Verwendungen der Dienstleistung von Google die Anzahl der illegalen Verwendungen signifikant übersteigt, während bei Pirate Bay der primäre Sinn der Dienstleistung im Auffinden urheberrechtlich geschützten Materials liegt.

Klingt zunächst einmal plausibel, solange man seinen Blick nur auf Torrents beschränkt.

Allerdings ist alles, was im Netz zu finden ist, urheberrechtlich geschützt ist, es sei denn, das betreffende Material wurde von den Urhebern (wie in manchen Ländern möglich) in die Public Domain entlassen oder unter einer Copyleft-Lizenz veröffentlicht. Das heißt, in etwa 99% des im Internet befindlichen Materials sind urheberrechtlich geschützt.

Mit dieser Überlegung kann man also klar formulieren, dass der primäre Sinn der Dienstleistung von Google im Auffinden urheberrechtlich geschützten Materials liegt.

Nun könnte man argumentieren, dass all dieses urheberrechtlich geschützte Material von den Urhebern veröffentlicht wurde und daher ein Verweis auf diese Eigenveröffentlichung nicht gegen die Interessen des Urhebers sein sollte, während z.B. bei Filmen oder MP3s die Urheber keine frei verfügbare Veröffentlichung vorgenommen haben.

Aber auch diese Überlegung ergibt nur in einer eingeschränkten Perspektive Sinn. Sie geht nämlich davon aus, dass im wesentlichen alle Urheber ihre Werke auf eine ähnliche Weise veröffentlichen wollen wie es die großen Filmfirmen, Plattenfirmen und Verlage tun. Nämlich durch auszugsweisen freien Zugriff (Trailer, Leseproben etc.) und kostenpflichtigen, beschränkten Zugriff auf das volle Werk.

Das Urheberrecht gibt dem Urheber aber in die Hand, Unmengen von Bedingungen an die Konsumption seines Werkes zu stellen. Hierzu gehören sowohl EULAs wie sie in der proprietären Software-Welt Gang und Gäbe sind, Copyleft-Lizenzen, Creative Commons-Lizenzen etc.

Theoretisch könnte der Rechteinhaber die irrsten Dinge fordern, bis hin zu: “Ich erlaube nur denjenigen, diesen Text zu lesen, die vorher einmal auf einem Bein durch den Raum hüpfen, in dem sie sich gerade befinden.”

All diese Diversität von Bedingungen, die das Urheberrecht mit sich bringen kann, werden von Google ebensowenig systematisch berücksichtigt wie von Pirate Bay. Der Unterschied zwischen den beiden Diensten liegt vor allem in der Frage, auf die Interessen welcher Rechteinhaber nehme ich Rücksicht und auf welche nicht. Und zwischen großen gewinnorientierten Unternehmen wie Google und z.B. Warner oder Disney lässt sich doch leicht ein “agreement” finden.

Auch wenn der Autor des Artikels diese Überlegung nicht selbst anstellt, so zitiert er im Zusammenhang mit Torrents Eric Garland von Big Champagne. Dieses Zitat lässt sich meines Erachtens auch gut auf die weitere Perspektive anwenden:

“I’ve argued for years that the real battle rights holders are fighting isn’t with individual users or file-sharing sites, but with search,” Garland says. “As long as there’s robust search that allows people to find the titles they’re seeking, you will have this problem, period.”

Hieran wird deutlich welche Folgen die Gegenüberstellung von Google und Pirate Bay hat:

Entweder eine Gesellschaft gibt den Urhebern weitreichende Rechte in die Hand, dann muss sie konsequenterweise auch auf Dienste wie Google verzichten, oder sie gelangt zur Erkenntnis, dass das Urheberrecht (und besonders seine internationale “Harmonisierung”) einer wesentlichen Reform bedarf, die die Frage nach dem gesellschaftlichen Nutzen des Urheberrechts ernsthaft stellt.

Pirate Bay Prozess – In erster Instanz schuldig…

Im Prozess der großen Copyright-Holder (Warner, MGM, EMI usw.) gegen die Betreiber der Tauschbörse Pirate-Bay ist das erste Urteil gefallen: schuldig. Die Forderungen der Anklage die im Prozess Milliarden-Dollar-Beträge als Schaden geltend machen wollten fällt es allerdings sehr moderat aus: 1 Jahr Gefängnis und 2,75 Millionen Euro Geldstrafe. (Quellen: CTRL, Slashdot).

Die Jungs selber haben angekündigt, in Revision zu gehen (bleibt ihnen ja auch nichts anderes übrig, schließlich hat keiner der vier 2,75 Mio Euro auf Tasche).

In der ihnen eigenen Art verkünden sie dies allerdings auf ihrer Seite als “epischen Sieg” : Epic Win

Bin gespannt, ob danach in Schweden die Piratpartiet wieder solchen Zulauf bekommt wie im Sommer 2006, als der Tracker für eine Weile stillgelegt wurde.

Nachtrag 18.04.2009: In der Tat: 3000 Neue Mitglieder in 7 Minuten

Apropos: Die Piratenpartei Deutschland braucht noch Unterschriften, um bei der Bundestagswahl antreten zu dürfen.

Aktionstag der Patentkritiker – Nachschlag

Am 15.04. habe ich ja schon über den Aktionstag gegen Software-Patente und Bio-Patente berichtet. Jetzt ist auch eine Fotogallerie vorhanden und die Rede von RMS ist auf YouTube zu sehen und steht als Ogg Theora-Videos zum Download bereit: https://www.ffii.de/wiki/AktionstagMuenchen090415

Alice und Freenet-Töchter verweigern die Vorratsdatenspeicherung

Wie im Taz-Blog “Ctrl” zu lesen ist, haben einige Tochterunternehmen von Freenet gegen den Zwang zur Vorratsdatenspeicherung geklagt und – zumindest bis auf weiteres – Recht bekommen.

Ich zitiere aus dem zugehörigen Taz-Artikel:

Die Bundesnetzagentur darf Tochterunternehmen des Mobilfunkkonzerns Freenet vorerst nicht zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zwingen, wenn kein konkreter Verdacht vorliegt. Das geht aus der Urteilsbegründung des Berliner Verwaltungsgerichtes hervor, die der AK Vorratsdatenspeicherung am Mittwoch veröffentlichte.

Auch Alice speichert aktuell nicht und hat gegen eine anderslautende Verfügung Klage erhoben:

Nach Informationen des AK Vorratsdatenspeicherung wehrt sich nun auch der Telefon- und Internetanbieter Hansenet / Alice. Er will die IP-Adressen seiner surfenden Kunden nicht länger als fünf Tage speichern – und klagt nun vor dem Kölner Verwaltungsgericht.

Damit ist die Vorratsdatenspeicherung leider noch nicht vom Tisch, da werden wir wohl das Ergebnis der Sammelklage abwarten müssen.

Infos unter http://www.vorratsdatenspeicherung.de

Aktionstag gegen Software-Patente und Bio-Patente

Heute findet in München der Aktionstag der Patentkritiker statt. Um 12 geht es mit einer Kundgebung auf dem Marienplatz los.

Auf der Rednerliste stehen neben Vertretern des Bündnisses “No Patents on Seeds” auch Richard Stallman mit einer Rede mit dem Titel Was hat freie Software mit Schweinepatenten zu tun?

Für mich als Hamburger ist es sehr schade, dass die Webcam des Marienplatzes ohne Ton überträgt….

Hoffentlich veröffentlicht der FFII oder die Free Software Foundation einen Mitschnitt.

Bild und Text – Mal volle Absicht

Häufig werden wir in der Presse mit Texten konfrontiert, die für sich genommen sachlich richtig sind und wenig Angriffsfläche für Gegenargumente sind, einfach weil in ihnen wenig gesagt wird. Erst durch die hinzugefügten Bilder entfalten sie ihre Wirkung, deren Intention sich dann aber immer noch abstreiten lässt. Schließlich war es ja der Leser, der die Interpretation vorgenommen hat, das Text und Bild zusammengehören…

In der Fernsehwelt ist dies noch mehr an der Tagesordnung als in der Print- und Onlinewelt.

Für alle die jetzt sagen: “BEIIIIISPIEL!!!!”, eines bei dem oben beschriebener Effekt schön zu sehen ist, aber im Gegensatz zu oben beschriebenen Medien mit voller Absicht einen recht harmlosen Text unter Zuhilfenahme von Bildern zu einer alles andere als harmlosen Rezension der Osterrede von Bischof Mixa werden lässt:

http://www.ruhrbarone.de/atheismus-und-massenmord/

Den Autor dieses Artikels kritisiere ich dafür übrigens ausdrücklich nicht. Schließlich betreibt er die Untermalung mit Bildern so vehement, dass an der intendierten Wirkung keinerlei Zweifel bestehen kann.