… wenn es nach den großen Verlagen geht, ja.
Sie nennen es zwar anders, aber das Ideenpatente ist es, worum es geht.
Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der Axel Springer AG, nennt es “Leistungsschutzrecht” und betreibt bereits Lobby-Arbeit, um unseren frisch gewählten Gesetzgeber in dieser Richtung zu beeinflussen. Es geht um eine bisher ungekannte Erweiterung des Urheberrechts.
In diesem Artikel der Message-Online, auf den ich durch Netzpolitik aufmerksam wurde, sagt er:
Es kann nicht sein, dass die einen – die Verlage – heute mit viel Geld und Aufwand Inhalte schaffen. Und andere – Online-Anbieter und Suchmaschinen – bedienen sich für lau und vermarkten es.
In genanntem Artikel werden dann auch verschiedene Varianten genannt, wie der “Schutz” für die professionell erarbeiteten Inhalte dann aussehen könnte.
Erstens den Grundsatz des Urheberrechts ändern. Der lautet: Informationen als solche sind nicht schützbar. Die zweite Möglichkeit wäre, Meldungen vermischten Inhalts nicht mehr unter den Urheberrechtsschutz fallen zu lassen. Als Drittes könnten die Anforderungen an den Urheberrechtsschutz gesenkt werden – etwa indem die Überschrift eines Artikels schutzfähig wird. Dann könnte auch eine Überschrift, etwa aus der New York Times, nicht mehr ohne Erlaubnis verwendet werden, um auf den entsprechenden Artikel hinzuweisen.
Ein Medienrechtler namens Branahl wird in dem Artikel weiter zitiert:
Auf diese Weise nicht mehr schöpferische Leistungen zu schützen, sondern die darin steckende Information, wäre ein Bruch mit sämtlichen kontinentalen Freiheitstraditionen. Jemand, der eine Nachricht als Erster verbreitet, hätte eine Monopolstellung und könnte die Verbreitung von Informationen verhindern.
Mal davon abgesehen, dass es sich meines Erachtens hier um eine Beschneidung der Pressefreiheit und letztendlich auch um eine Beschneidung des Rechts auf freie Meinungsäußerung handelt, sieht es also mal wieder nach einem “Intellectual Property”-Right aus, mit dem sich große Firmen versuchen, Ihre Gewinne zu sichern. Dabei wird aber außer acht gelassen, dass das alleinige Existenzrecht von Patentrecht, Urheberrecht, Markenrecht etc. das Interesse der Öffentlichkeit ist, mehr Forschungsergebnisse, mehr Kulturgüter, mehr Nachrichten etc. also allgemein: mehr Informationen. Es sind keine Einrichtungen, die direkt dazu da sind, mehr Geld an Rechteinhaber fließen zu lassen. Das Geld ist Mittel zum Zweck. Für mehr Informationen für die Öffentlichkeit.
Rechtsveränderungen, die zwar mehr Geld für Rechteinhaber, aber weniger Informationen für die Öffentlichkeit bedeuten, sind nicht in öffentlichem Interesse und sollten daher auch nicht vom Gesetzgeber umgesetzt werden.
Perfiderweise argumentieren die Lobbyisten sogar mit dem Thema Pressefreiheit, um diese Beschneidung der Pressefreiheit zu begründen:
Am 9. April erschien unter der Überschrift »Kopierte Inhalte – Schutzlos ausgeliefert im Internet« in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein ausführliches Essay. Der Autor behauptet darin, dass eine Analyse des geltenden Zivil- und Urheberrechts zu der Erkenntnis führe, »dass es an einem durchsetzbaren originären Investitionsschutz für den Presseverleger fehlt. Ein Schutz der Leistungen des Presseverlegers in der digitalisierten Welt muss aber vom Gesetzgeber garantiert werden, da eine Demokratie ohne Presse und Pressevielfalt nicht lebensfähig ist. Dazu bedarf es eines Leistungsschutzrechts der Presseverlage.«
Monopolstellungen zum Erhalt der Pressevielfalt. Aha…