Alice und Freenet-Töchter verweigern die Vorratsdatenspeicherung

Wie im Taz-Blog “Ctrl” zu lesen ist, haben einige Tochterunternehmen von Freenet gegen den Zwang zur Vorratsdatenspeicherung geklagt und – zumindest bis auf weiteres – Recht bekommen.

Ich zitiere aus dem zugehörigen Taz-Artikel:

Die Bundesnetzagentur darf Tochterunternehmen des Mobilfunkkonzerns Freenet vorerst nicht zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zwingen, wenn kein konkreter Verdacht vorliegt. Das geht aus der Urteilsbegründung des Berliner Verwaltungsgerichtes hervor, die der AK Vorratsdatenspeicherung am Mittwoch veröffentlichte.

Auch Alice speichert aktuell nicht und hat gegen eine anderslautende Verfügung Klage erhoben:

Nach Informationen des AK Vorratsdatenspeicherung wehrt sich nun auch der Telefon- und Internetanbieter Hansenet / Alice. Er will die IP-Adressen seiner surfenden Kunden nicht länger als fünf Tage speichern – und klagt nun vor dem Kölner Verwaltungsgericht.

Damit ist die Vorratsdatenspeicherung leider noch nicht vom Tisch, da werden wir wohl das Ergebnis der Sammelklage abwarten müssen.

Infos unter http://www.vorratsdatenspeicherung.de

Neuigkeiten aus dem Überwachungsstaat

Immer wieder höre ich Menschen um mich herum sagen (und auch ich selbst habe diesen Satz schon das ein oder andere Mal sinngemäß geäußert):

“Wahrscheinlich wird in Deutschland viel mehr überwacht als vom Grundgesetz her erlaubt ist. Die hören uns viel flächendeckender ab als sie zugeben.”

Falls dieser Satz stimmt, dann sind wir längst im Überwachungsstaat angekommen. Wenn ich mir nämlich durchlese, was Innenstaatssekretär August Hanning (quasi Schäubles rechte Hand) in einem Taz-Interview ganz offen zugibt und auch offensiv vertritt, will ich mir gar nicht mehr vorstellen, wie die Überwachungsrealität aussieht.

Ein paar Beispielhafte Zitate:
1. Das erste klingt noch wie eine unabsichtliche unglückliche Formulierung:

Taz: Für unzulässig halten Sie eine Rund-um-die Uhr-Überwachung aber nicht?

Hanning: Diese Frage ist hypothetisch. So viel Personal hat die Polizei doch überhaupt nicht[…]

2. Das zweite spricht schon eine deutlichere Sprache:

Taz: Soll es zum Schutz der Privatsphäre Bereiche geben, in die der Staat verlässlich nicht hineinschauen darf?

Hanning: Natürlich nicht. Wenn man ein Vakuum lässt, ist klar, dass dies zur Verabredung von Verbrechen genutzt wird. Kein Rechtsstaat der Welt wird sich Bereiche leisten, die jeglicher staatlicher Überwachung entzogen sind.

Ich sehe das anders. Meines erachtens muss sich ein Rechsstaat Bereiche leisten, die jeglicher staatlicher Überwachung entzogen sind.

3. Und zu guter letzt gibt es richtig Butter bei die Fische. Auf die Frage, wie es denn mit der Achtung des “Kernbereiches der privaten Lebensführung” aussieht, dem laut Bundesverfassungsgericht absoluter Schutz zukommt, antwortet er nach einem kurzen Lippenbekenntnis, dass dieses natürlich geachtet werde:

Und Gespräche über kriminelle Pläne gehören laut Bundesverfassungsgericht nie zum Kernbereich des Privatlebens.

Klare Sache, das. Der Kernbereich des Privatlebens ist also geschützt, aber um rauszufinden, ob ein Gespräch zu diesem Kernbereich gehört, muss man es ja schließlich erstmal abhören…

Und falls Sie sich jetzt in Überlegungen ergehen, dass die Behörden ja bestimmt von vorne herein sortieren, je nachdem, wo das Gespräch geführt wird:

Taz: Egal wo sie geführt werden?

Hanning: Ja. […]

Klarer geht’s nicht, oder?

Sammelklage Vorratsdatenspeicherung

Ich habe mich gerade der Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung, das am 9.11.2007 im Bundestag verabschiedet wurde, angeschlossen.

Ich empfehle als Lektüre: 5-Minuten-Info: Vorratsdatenspeicherung

und als Aktion (wer hätte es gedacht?): Beteiligen Sie sich an der Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung (nur noch bis 24.12.2007)